Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.05.2018 - 20 ZB 18.30669   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,16565
VGH Bayern, 14.05.2018 - 20 ZB 18.30669 (https://dejure.org/2018,16565)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.05.2018 - 20 ZB 18.30669 (https://dejure.org/2018,16565)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Mai 2018 - 20 ZB 18.30669 (https://dejure.org/2018,16565)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,16565) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 77 Abs. 2, § 78 Abs. 3 Nr. 3; VwGO § 138 Nr. 6; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7
    Keine Zulassung der Berufung im Asylprozess wegen mangelhaft begründetem Urteil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Keine Zulassung der Berufung im Asylprozess wegen mangelhaft begründetem Urteil

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Somalia; Verfahrensmangel (verneint); Urteil nicht mit Gründen versehen; Berufungszulassung im Asylprozess; absoluter Revisionsgrund; lückenhafte Entscheidungsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2018 - 20 ZB 18.30669
    Nicht mit Gründen versehen i.S. des § 138 Nr. 6 VwGO ist eine Entscheidung deshalb nur, wenn sie so mangelhaft begründet ist, dass die Entscheidungsgründe ihre doppelte Funktion nicht mehr erfüllen können (vgl. BVerwG, B.v. 5.6.1998 - 9 B 412.98 - NJW 1998, 3290).

    Auch das kommt jedoch nur in Betracht, wenn die Gründe in sich gänzlich lückenhaft sind, namentlich weil einzelne Streitgegenstände oder Streitgegenstandsteile vollständig übergangen sind, aber wiederum nicht bereits dann, wenn lediglich einzelne Tatumstände oder Anspruchselemente unerwähnt geblieben sind oder wenn sich eine hinreichende Begründung aus dem Gesamtzusammenhang der Entscheidungsgründe erschließen lässt (vgl. BVerwG, B.v. 5.6.1998 - 9 B 412.98 - NJW 1998, 3290).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht